1952
Die "Kantonale psychiatrische Beobachtungsstation für Jugendliche“ wird in einem Gebäude des Gutshofes der Stadt Bern in Enggistein bei Worb eröffnet.
Initianten waren die Leitung der Psychiatrischen Klinik in Münsingen, der Vorsteher des kantonalen Jugendamtes und andere interessierte Kreise. Begutachtungen von Jugendlichen sollten künftig nicht mehr im Milieu der Klinik erfolgen müssen.
1968
Der Souverän nimmt die Vorlage für ein Neubauprojekt der Beobachtungsstation an.
1971
Bezug des Neubaus in Bolligen.
1987
Der Justizdirektor gibt eine Überprüfung von Bedarf, Auftrag und Konzept der Beobachtungsstation in Auftrag. Bedarf und Auftrag werden bestätigt. Der Name der Einrichtung wird angepasst: "Kantonale Beobachtungsstation".
Veränderte Bedürfnisse der Jugendlichen und fachliche Anforderungen verlangen nach konzeptionellen Anpassungen.
1993
Erste Kooperation mit einer Gastfamilie. Aufbau des "Bereichs Extern", mit dem Ziel passgenaue Wohnsettings für einzelne Jugendliche zu ermöglichen.
2000
Modellversuch BEO-Sirius bietet den zuweisenden Stellen ein zusätzliches Angebot und eine inhaltliche Alternative zur Fremdplatzierung von Jugendlichen.
2006
Mit BEO-Sirius werden teilstationäre Leistungen definitiv angeboten.
2007
Erstellung des ersten ambulanten forensischen Gutachtens. Zusätzliches Angebot "Fachstelle Begutachtung" in Zusammenarbeit zwischen den UPD und der BEO.
2011
Externe Bedarfsanalyse schafft Grundlage zur Angebotsveränderung in Richtung Dezentralisierung und Flexibilisierung. Ziel ist das Gewährleisten einer hohen Tragfähigkeit für Jugendliche mit sehr komplexen Problematiken zum Zweck der Abklärung ihrer persönlichen Verhältnisse und der längerfristigen Betreuung bei Bedarf.
2012
Schliessung der letzten Wohngruppe auf dem Gelände der BEO. Die Bereiche "Gastfamilien" und "Individuelles Wohnen" organisieren dezentrale und passgenaue Wohn- und Betreuungssettings für alle Jugendlichen.
2019
Letztes ambulantes forensisches Gutachten wird erstellt. Die "Fachstelle Begutachtung" wird von der UPD AG weitergeführt.
2022
Umfassende Reorganisation und Anpassung des Leistungsangebots an die Bestimmungen und Rahmenbedingungen Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG). Die teilstationären Leistungen von BEO-Sirius werden eingestellt. Die interne Schule wird als besonderes Volksschulangebot Teil der Volksschule des Kantons Bern.
2023
Als strategisches Führungsorgan wird eine Einrichtungskommission für die BEO und das Jugendheim Lory eingesetzt. Die Kommission nimmt ihre Arbeit auf.