Logo Kanton Bern / Canton de BerneKantonale BEObachtungsstation für Jugendliche

Anmeldung und Aufnahmeverfahren

Wir bieten keine Notaufnahmen

Sie erreichen uns für Anfragen per E-Mail oder zu den Öffnungszeiten telefonisch. Eltern, Jugendliche oder eine Behörde können eine Anfrage machen. Eine Anmeldung muss jedoch durch eine Behörde (KESB, Jugendanwaltschaft) oder einen Fachdienst (Sozialdienst) erfolgen.

Ein telefonisches Erstgespräch klärt, ob wir für die Situation der Jugendlichen ein passendes Angebot schaffen könnten. In einem Vorstellungsgespräch bei uns in Bolligen, mit möglichst allen Beteiligten, finden wir das gemeinsam heraus.

Ein zweites Vorstellungsgespräch bei einer Pflegefamilie oder einer sozialpädagogischen Einrichtung schafft die Grundlage für den Aufnahmeentscheid.

Bei positivem Entscheid und Vorliegen der Kostengutsprache, legen wir gemeinsam Eintritt und Beginn des Auftrags fest.

Tarif und Kostenreglement

  • Leistungsbesteller aus dem Kanton Bern: Verzeichnis der Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Leistungsbesteller aus anderen Kantonen: Kostenenreglement

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